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Prüfungen, Einsichten und Bescheide #

Prüfungen #

Zu einem Studium gehören im Normalfall auch Prüfungen, die in der Elektrotechnik und Informationstechnik typischerweise einmal in den 3 Wochen nach Ende der Vorlesungszeit und einmal kurz vor Beginn der Vorlesungszeit (für die Wiederholungsprüfungen) stattfinden. Im Normalfall erhaltet ihr das Ergebnis der Prüfung einige Wochen später. Eure Prüfungsergebnisse findet ihr auf eurer TUM-Online Startseite unter “Meine Ergebnisse”. Sobald ein Prüfungsergebnis als gültig übernommen wurde wird es zu eurem aktuellen Studium hinzugerechnet, bis zu diesem Zeitpunkt ist es quasi vorläufig. Dass ein Prüfungsergebnis als gültig übernommen wurde heißt nicht, dass die Note nicht (z. B. nach einer Einsicht, siehe unten) nicht noch überprüft werden kann.

Einsicht #

Nach Erhalt eures Prüfungsergebnisses habt ihr ein Recht auf eine Prüfungseinsicht, in ihr euch eure korrigierte Abgabe ansehen könnt (die genauen Regelungen der TUM findet ihr unter: Regelungen der TUM zu Prüfungseinsichten)

Prüfungsbescheid #

Nachdem alle Noten eines Semester eingetragen und korrekt übernommen wurden, erhaltet ihr (normalerweise 5 Wochen nach Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters) einen Prüfungsbescheid, in dem alle abgelegten Prüfungen eures Studiums mit der endgültigen Note eingetragen sind.

Widerspruch #

Falls ihr der Meinung seid, dass euer Prüfungsbescheid fehlerhaft ist (hiermit meinen wir nicht einen einfachen Vertipper oder ähnliches, hier am besten zunächst beim Studiendekanat nachfragen) könnt gegen diesen Widerspruch einlegen, die entsprechenden Regelungen findet ihr im zugehörigen Absatz auf eurem Prüfungsbescheid. Falls euch z. B. bei einer Prüfung Unterschleif vorgeworfen wird, solltet ihr auf jeden Fall bei eurem Prüfungsausschuss die zugehörigen Unterlagen anfordern (also z. B. eure Prüfung und den Nachweis/das Protokoll das euren Unterschleif belegt) um euch mit den Vorwürfen vertraut zu machen und im Folgenden sinnvoll Widerspruch einlegen zu können.

Beispiel des Rechtsbehelfs am Ende des Prüfungsbescheids #

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