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Hochschulgremien #

Im Folgenden findet ihr einen Überblick und Erläuterungen über die Gremien, in welchen wir die Hochschulpolitik aktiv mitgestalten:

Weitere Informationen zur Hochschulpolitik findet Ihr außerdem in den Trafos #130 und #130.

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Fakultätsrat #

Der Fakultätsrat (FR) ist das höchste Gremium einer Fakultät. Den Vorsitz im FR hat der Dekan beziehungsweise der Prodekan inne. Neben dem Studiendekan, mehreren Vertretern der Professoren und Vertretern für die wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter einer Fakultät haben die Studierenden an unserer Fakultät vier Sitze im FR. Der FR trifft sich fünf mal im Jahr zu einer Sitzung. Dabei werden Entscheidungen der einzelnen Kommissionen geprüft und abgestimmt oder gegebenenfalls die Entwürfe zur Nachbereitung an die entsprechende Kommission zurückgeschickt.

Studienkommission #

Die Studienkommission ist zuständig für die allgemeine Gestaltung der Studiengänge an der Fakultät. Wenn beispielsweise Änderungen an der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) vorgenommen werden sollen, werden hier Vorschläge diskutiert und ausgearbeitet. In der Studienkommission dürfen keine Beschlüsse gefasst werden, weshalb die eigentliche Abstimmung im Fakultätsrat stattfinden muss.

Studienzuschusskommission #

Die Studienzuschusskommission existiert erst seit es die Studienbeiträge gibt und ist damit das jüngste Gremium. Die Studienzuschusskommission kümmert sich um die Verteilung der neu eingeführten Studienzuschüsse an unserer Fakultät, die die früheren Studienbeiträge ersetzen. Außerdem kontrolliert sie die Durchführung der einzelnen Projekte die aus Studienzuschüssen finanziert werden und führt Umfragen unter den Studierenden durch. Auf lange Sicht gesehen soll die Studienzuschusskommission die sozusagen idealen Studienbedingungen festlegen die mit Hilfe der Studienzuschüsse erreicht werden sollen. Keine leichte Aufgabe. In der Studienzuschusskommission vertreten sind der Studiendekan, ein weiterer Vertreter der Professoren und ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter und der Studienreferent, sowie vier Studierendenvertreter. Damit haben die Studierenden mit der Hälfte aller Stimmen in der Studienzuschusskommission das meiste Mitspracherecht im Vergleich zu den anderen Gremien.

Berufungskommissionen #

Die Berufungskommissionen werden bei Bedarf eingesetzt, falls eine alte Professorenstelle neu besetzt oder eine neue Professorenstelle geschaffen wurde. In der Kommission wird der Ausschreibetext, und damit die genaue Ausrichtung der Stelle, festgelegt, Bewerber ausgewählt und zu Vorstellungsgesprächen eingeladen. Nach Beurteilung der Bewerber wird eine geordnete Liste erstellt und dem Präsidenten vorgelegt, der dann nach Verhandlungen über die Details, wie beispielsweise finanzielle Mittel, den Ruf an einen Kandidaten der Liste erteilt. Ein vollwertiges und stimmberechtigtes Mitglied dieser Kommission ist immer auch ein studentischer Vertreter, der insbesondere auf den Bereich der Lehre bei den Bewerbern achtet.

Fachschaftenrat #

Der Fachschaftenrat (FSR) ist ein fächerübergreifendes, hochschulweites Gremium und besteht aus Vertretern aller Fachschaftsvertretungen der verschiedenen Fakultäten an der TUM. Er vertritt die studentischen Belange auf hochschulweiter Ebene, ähnlich der studentischen Vertreter im Fakultätsrat auf Fakultätsebene. Wie viele Stimmen die studentischen Vertreter einer Fakultät im Fachschaftenrat haben, ist abhängig von der Studierendenzahl an der jeweiligen Fakultät.