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Prüfungen/Studienordnung #

Das Studium hier an der Uni richtet sich nach 2 Ordnungen:

  • die Allgemeine Prüfungs und Studienordnung (APSO)
  • die Fachstudien und Prüfungsordnung (FPSO)

Diese beiden Ordnungen sind rechtsverbindlich. Auf die beiden kommen wir etwas weiter unten noch mal zu sprechen.

Studienführer #

Um die APSO und FPSO etwas leichter verstehen zu können, wurde der Studienführer geschrieben. Hier ist der Soll-Ablauf des Studiums erklärt. Aktuelle Modulbeschreibungen eurer Pflichtmodule sowie die Studienführer findet ihr unter diesem Link.

Studienplanung #

Der früher beliebte Studienplaner ist leider eingestellt worden. Die Studien- und Stundenplanung findet ihr jetzt in [TUMOnline]. Der Masterzulassungsrechner ist hier zu finden.

Prüfungstermine #

Für die Festlegung der Prüfungstermine ist der Bachelorprüfungsausschuss zuständig. Aktuelle Prüfungstermine können auf der Seite des Studiensekretariats gefunden werden.

Prüfungsordnung #

Alle Prüfungen der Grundlagen und Orientierungsprüfung (GOP) werden direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit in den ersten zwei Ferienwochen geschrieben. Für jede Prüfung gibt es im Allgemeinen nur einen einzigen Zweitversuch. Die Wiederholungspüfungen finden in der Regel in den letzten Wochen der jeweiligen Semesterferien statt.

Es gibt für das erste und zweite Semester eine Jokerregelung bezüglich nicht bestandener Prüfungen: Prüfungen im Umfang von maximal 7 ECTS dürfen beliebig oft im Rahmen der Studienfortschrittskontrolle wiederholt werden. Da alle Module in den ersten beiden Semestern zwischen 5 und 7 ECTS wert sind, bedeudet das, dass man genau eine Prüfung spätestens nach dem 8. Semester und alle übrigen spätesten im Zweitversuch bestanden haben muss - sofern der sonstige Prüfungsfortschritt gewährleistet ist.

Ab dem 3. Semester hat man dann im Rahmen der Studienfortschrittskontrolle beliebig viele Versuche für eine Prüfung.

In der Allgemeinen Prüfungs- und Studienordnung (APSO) und in der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) sind alle Prüfungsmodalitäten geregelt. Diese beiden Dokumente sind auch rechtsverbindlich. Die APSO gilt für alle Studierenden an der TUM. Von der FPSO gibt es verschiedene Fassungen (auch zu finden auf der Info-Seite der CIT zum BSEI), die jeweils für unterschiedliche Jahrgänge gelten:

Version gültig für Studienbeginn ab dem… Wichtigste Änderung
Grundfassung WS 08/09 Umstellung von Diplom auf Bachelor
1. Änderungssatzung WS 09/10 Aufsplittung des Modul Grundlagen der Informatik in Algorithmen und Datenstrukturen sowie Programmieren in C
2. Änderungssatzung WS 10/11, WS 11/12, WS 12/13 (Wieder-)Einführung des so genannten GOP-Jokers
3. Änderungssatzung SS 11 Sonderregelungen wegen des doppelten Abiturjahrgangs
4. Änderungssatzung WS 13/14 Umstrukturierung des Modulkatalogs im Grundstudium
Neufassung WS 18/19 Anpassung der Ausrichtung des Grundstudiums

Achtung: die obige Tabelle soll für euch eine Orientierungshilfe sein. Sie ist nicht rechtsverbindlich.

Prüfungsanmeldung #

Alle im 1. und 2. Semester immatrikulierten Studierenden werden automatisch für ihre Prüfungen angemeldet. Es ist keine gesonderte Anmeldung notwendig.

Ab dem 3. Semester muss man sich selbstständig zu den Prüfungen anmelden. Nur angemeldete Studierende dürfen an einer Prüfung teilnehmen. Bitte beachtet dazu die Anmeldezeiträume auf TUMOnline.

Prüfungsrücktritt #

Hier findest du Anträge für einen Prüfungsrücktritt.

Studienfortschrittskontrolle #

Damit man die Studienfortschrittskontrolle erfüllt, muss man eine bestimmte Anzahl an Credits gesammelt haben. Diese Anzahl ist nach APSO:

ECTS Grenzen
nach dem 1. Semester: 0 ECTS
nach dem 2. Semester: 0 ECTS
nach dem 3. Semester: 30 ECTS
nach dem 4. Semester: 60 ECTS
nach dem 5. Semester: 90 ECTS
nach dem 6. Semester: 120 ECTS
nach dem 7. Semester: 150 ECTS
nach dem 8. Semester: 180 ECTS

Die FPSO sieht für die ersten beiden Semester strengere Regeln vor. Dadurch hat jeder, der die GOP mit ihren insgesamt 60 ECTS bestanden hat, bereits die Studienfortschrittskontrolle bis zum 4. Semester erfüllt.

Auswirkungen der Corona-Epidemie auf die Studienfortschrittskontrolle #

Vom Sommersemester 2020 bis zum Wintersemester 2021/22 wurde die Regelstudienzeit ausgesetzt. Das heißt, alle Semester in diesem Zeitraum zählen nicht zur Studienfortschrittskontrolle.