Zur Erinnerung: Begrenzung der Versuche bei Prüfungen des 3ten und 4ten Semesters #
01.04.2014
Wie bereits mehrfach angekündigt, tritt rückwirkend zum Wintersemester 2013/14 eine Regelung aus dem Diplomstudiengang wieder in Kraft: für die Prüfungen des 3ten und 4ten Semesters hat man ab sofort nur noch jeweils maximal 2 Versuche. Eine einzelne Prüfung (in Summe maximal 9 ECTS) darf - ähnlich wie bei der GOP - jedoch im Rahmen der Studienfortschrittskontrolle beliebig oft wiederholt werden.
Zum Glück gilt das nur am 1.4. und nur so lange der Vorrat reicht!