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Umstellung Masterstudiengang - ohne Aprilscherz #

03.04.2015

Die am Dienstag veröffentlichte Meldung war nicht nur auf den 31.3. rückdatiert, sondern wegen des Beginns des zweiten Quatrals auch nur zu einem Bruchteil wahr. Damit ihr aber nicht im Dunkeln tappt, hier Informationen mit mehr Wahrheitsgehalt:

  • Wer im “alten” Master (Studienbeginn WS 14/15 und früher) ist, bleibt in dieser Studienordnung. Ob er will oder nicht. Daher sind nach wie vor 18 ECTS Grundlagen, 30 ECTS Vertiefung, 16 ECTS Ergänzung und 9 ECTS außerfachliche Ergänzung zu erbringen.
  • Wer sich zum SS15 immatrikuliert, findet sich in der neuen Studienordnung wieder. Das Studiendekanat hat diese auf seiner Homerpage ( http://www.ei.tum.de/studienbetrieb/master/masterstudiengang-ei/ ) auch sehr schön aufbereitet.
  • An den Teilzeitregelungen ändert sich nichts.

Sollten noch Fragen offen sein, so bieten wir wie jedes Semester am 10.4., 9:00 Uhr, HS2300, den Masterinfotag an. Dort wird das neue Studienmodell auch ausführlich vorgestellt. Ansonsten könnt ihr natürlich auch die bekannten Kanäle via E-Mail oder Telefon nutzen.

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Für Personen, die gerne Aprilscherze lesen, hier nochmals die ursprüngliche Meldung:

Durch die Umstellung des Master-Studiengangs ergeben sich für Studenten des alten Masters (Immatrikulation WS14/15 und früher, PO20131) einige Veränderungen, da sie in die neue Prüfungsordnung (PO20151) überführt werden. Für die alten Hasen haben wir die wichtigsten Veränderungen hier kurz zusammengefasst:

  • Die Praktika werden auf maximal 15 ECTS begrenzt. “Überschüssige” Praktika entfallen bzw. werden als Notenverbessung verwendet.
  • Es gelten uneingeschränkt die Regularien der Kernbereiche : aus genau einem der 9 Kernbereiche sind mindestens 20 ECTS zu belegen.
  • Grundlagen-Vorlesungen, die bereits belegt wurden und jetzt nicht mehr in den gewählten Kernbereich fallen, verfallen! Wir haben versucht, hier gegen vorzugehen, rechtliche Gründe haben dies jedoch bis jetzt nicht möglich gemacht.

Wir wissen, dass dies für einige Nachteile bedeutet. Wir versuchen, eine Wahlmöglichkeit durchzusetzen, benötigen hierzu jedoch eure Unterstützung! Wir haben hierfür einen Kummerkasten eingerichtet, an den ihr euch wenden könnt: beschwerde@fs.ei.tum.de . Die von uns vorgeschlagene Wahlmöglichkeit sähe vor, dass jeder frei wählen kann, ob er die Prüfungsordnung wechseln möchte oder nicht. Vielleicht habt ihr aber eine bessere Lösung parat.