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Verfahren bei der Umstellung auf den neuen Master #

01.04.2015

Durch die Umstellung des Master-Studiengangs ergeben sich für Studenten des alten Masters (Immatrikulation WS14/15 und früher, PO20131) einige Veränderungen, da sie in die neue Prüfungsordnung (PO20151) überführt werden. Für die alten Hasen haben wir die wichtigsten Veränderungen hier kurz zusammengefasst:

  • Die Praktika werden auf maximal 15 ECTS begrenzt. “Überschüssige” Praktika entfallen bzw. werden als Notenverbessung verwendet.
  • Es gelten uneingeschränkt die Regularien der Kernbereiche : aus genau einem der 9 Kernbereiche sind mindestens 20 ECTS zu belegen. Die Liste mit den Kernbereichen und ihren Modulen findet sich hier .
  • Grundlagen-Vorlesungen, die bereits belegt wurden und jetzt nicht mehr in den gewählten Kernbereich fallen, verfallen! Wir haben versucht, hier gegen vorzugehen, rechtliche Gründe haben dies jedoch bis jetzt nicht möglich gemacht.

Wir wissen, dass dies für einige Nachteile bedeutet. Wir versuchen, eine Wahlmöglichkeit durchzusetzen, benötigen hierzu jedoch eure Unterstützung! Wir haben hierfür einen Kummerkasten eingerichtet, an den ihr euch wenden könnt: beschwerde@fs.ei.tum.de . Die von uns vorgeschlagene Wahlmöglichkeit sähe vor, dass jeder frei wählen kann, ob er die Prüfungsordnung wechseln möchte oder nicht. Vielleicht habt ihr aber eine bessere Lösung parat.

Auf Grund zahlreicher E-Mails: diese Meldung war ein Aprilscherz.